Ein barrierefreies Bad bauen kann man mit uns in
1220 Wien
Sie möchten beim Badneubau, bei der Badsanierung oder beim Badumbau die Barrierefreiheit beachten? Wir von ausserbetrieb in 1220 Wien sind Profis in der Errichtung und dem Bau barrierefreier Bäder. Wir bieten Ihnen individuelle Lösungen aus einer Hand. Von der gründlichen Beratung über die fachmännische Planung bis hin zur sauberen Ausführung – unser Meisterinstallateur ist persönlich für Sie da!
Wir bauen Ihr barrierefreies Bad & barrierefreies WC
Wir beraten Sie und planen mit Ihnen Ihr persönliches, praktisches Wohlfühlbad. Bauliche Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von Menschen mit besonderen Bedürfnissen beziehungsweise von pflegebedürftigen Menschen gerecht werden, werden finanziell gefördert. Die Sanierungskosten für ein barrierefreies Bad oder WC werden zu 75 Prozent anerkannt. Die Bewilligungsdauer beträgt durchschnittlich einen Monat ab dem Zeitpunkt der vollständigen Einreichung. Es sollte unbedingt vor Arbeitsbeginn mit einem Kostenvoranschlag eingereicht werden. Allgemeine Förderungsvoraussetzungen sind unter anderem, dass die Baubewilligung des Hauses mindestens 20 Jahre zurückliegt und die Nutzfläche der Wohnung zwischen 22 m² und 150 m² beträgt. Es gibt unterschiedliche Formen der Förderung, wie einmalige oder jährliche Zuschüsse.
3 gute Gründe sprechen für
den Bau eines barrierefreien Bades
Eine barrierefreie Badezimmergestaltung erhöht die Chancen, im Alter möglichst lange in den eigenen vier Wänden wohnen zu können.
Ein barrierefreies Bad bietet viel Komfort und kann im ganz modernen Wohlfühlstil gestaltet werden.
Der barrierefreie Badumbau oder Badneubau kann eventuell vom Staat gefördert werden, auch wenn noch keine akute Notwendigkeit dafür vorliegt.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Sowohl MieterInnen (mit Zustimmung der Hausverwaltung bzw. der Besitzer) als auch EigentümerInnen können diese Förderung beantragen, wenn die allgemeinen Bedingungen erfüllt sind und wenn es sich beim Objekt um den Hauptwohnsitz der jeweiligen Person handelt. Zuständig für diese Förderung ist die MA 50. Ein entsprechender Nachweis über Art und Ausmaß der Behinderung bzw. Pflegebedürftigkeit ist vorzulegen, wie beispielsweise eine Kopie des Behindertenpasses oder eine Pflegegeldbestätigung ab Stufe 3.
Barrierefrei duschen und baden
Fragen Sie uns!
Wir sind hinsichtlich Förderansuchen für Badezimmer auf dem aktuellen Stand und beraten Sie gerne ausführlich zu Förderungen für Ihr barrierefreies Bad in Wien! Wir unterstützen Sie auch gerne bei der Einreichung.